Essenszuschuss für Mitarbeiter 2026: Steuerliche Vorteile für Unternehmen

 

Ein Essenszuschuss ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die Mitarbeiter bei den Kosten für ihre tägliche Verpflegung unterstützt. Je nach Form des Zuschusses und unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Leistung steuerfrei gewährt werden.

Unternehmen stehen dafür verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, von digitalen Essensgutscheinen bis hin zur direkten Verpflegung am Arbeitsplatz. Besonders für Betriebe ohne eigene Kantine ist ein Essenszuschuss ein attraktiver Mitarbeiter-Benefit, der Wertschätzung zeigt und den Arbeitsalltag erleichtert.

Wie hoch ist der steuerfreie Essenszuschuss?

Unternehmen können zwischen zwei Varianten wählen. Welche steuerfreie Grenze gilt, hängt davon ab, wofür der Gutschein verwendet werden kann.

Variante 1: Essensgutscheine bis zu 8 Euro pro Arbeitstag

Wird der Gutschein ausschließlich für fertig zubereitete Mahlzeiten in Restaurants oder bei Lieferservices verwendet, sind bis zu 8 Euro pro Arbeitstag steuerfrei. Die Mahlzeit kann direkt im Restaurant gegessen, abgeholt oder geliefert werden.

Bei beispielsweise 220 Arbeitstagen ergibt sich daraus ein steuerfreier Essenszuschuss von bis zu 1.760 Euro pro Mitarbeiter und Jahr.

Variante 2: Lebensmittelgutscheine bis zu 2 Euro pro Arbeitstag

Kann der Gutschein auch für den Einkauf gewöhnlicher Lebensmittel im Supermarkt verwendet werden, sind bis zu 2 Euro pro Arbeitstag steuerfrei.
Bei 220 Arbeitstagen entspricht das einem steuerfreien Betrag von bis zu 440 Euro pro Mitarbeiter und Jahr.

Wichtig: Pro Mitarbeiter und Arbeitstag kann nur eine der beiden Varianten angewendet werden. Die Beträge von 8 Euro und 2 Euro werden daher nicht zusammengerechnet. Übersteigt der Wert des Gutscheins die jeweils geltende Grenze, ist der darüber hinausgehende Betrag grundsätzlich als Sachbezug steuerpflichtig.

Hinweis: Die konkrete steuerliche Behandlung hängt von der gewählten Verpflegungslösung und deren Abwicklung ab. Unternehmen sollten die Umsetzung daher vorab mit ihrer Lohnverrechnung oder Steuerberatung abstimmen.

Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen beachten?

Damit Essensgutscheine steuerfrei gewährt werden können, müssen Unternehmen einige Voraussetzungen beachten:

● Die jeweils geltende steuerfreie Höchstgrenze muss eingehalten werden.
● Die Gutscheine dürfen nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
● Eine Barauszahlung des steuerfreien Zuschusses ist nicht möglich.
● Der Arbeitgeber muss die Ausgabe der Gutscheine entsprechend dokumentieren und nachweisen können.

Die Steuerbegünstigung richtet sich nach den tatsächlichen Arbeitstagen. Der Arbeitgeber muss daher sicherstellen, dass pro Mitarbeiter höchstens ein Gutschein je Arbeitstag gewährt wird. Abwesenheiten aufgrund von Urlaub, Krankheit oder Feiertagen müssen entsprechend berücksichtigt werden.

Die Gutscheine müssen allerdings nicht am jeweiligen Arbeitstag eingelöst werden. Mitarbeiter dürfen sie sammeln und zu einem späteren Zeitpunkt verwenden – auch am Wochenende. Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt der Einlösung, sondern die korrekte Ausgabe durch den Arbeitgeber.

Digitale Essensgutscheine

Essensgutscheine können Unternehmen ihren Mitarbeitern auch digital zur Verfügung stellen – beispielsweise über eine App, eine Bezahlkarte oder einen digitalen Gutschein. Zu den bekannten Anbietern in Österreich zählen unter anderem Pluxee und Edenred.

Auch an unseren Automaten können digitale Bezahllösungen eingebunden werden. Abhängig vom eingesetzten Gutschein- und Bezahlsystem kann der Essenszuschuss beispielsweise per Karte oder QR-Code direkt am Automaten eingelöst werden.

Dadurch lässt sich der steuerbegünstigte Essenszuschuss unkompliziert mit einer flexiblen Mitarbeiterverpflegung am Arbeitsplatz verbinden. Welche technische Lösung geeignet ist, wird individuell auf das Unternehmen und das jeweilige Gutscheinsystem abgestimmt.

Verpflegung direkt am Arbeitsplatz

Neben Essensgutscheinen können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern freiwillig kostenlose oder vergünstigte Mahlzeiten direkt am Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Unter den entsprechenden Voraussetzungen ist diese Form der Mitarbeiterverpflegung steuerfrei und nicht auf 8 Euro pro Arbeitstag begrenzt.

Das gilt beispielsweise für Mahlzeiten in einer Kantine oder Werksküche. Auch Speisen, die von einem externen Anbieter in das Unternehmen geliefert und dort von den Mitarbeitern konsumiert werden, können darunterfallen. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt und von diesem bezahlt wird.

Gerade für Unternehmen ohne eigene Kantine oder mit unterschiedlichen Arbeits- und Schichtzeiten kann die direkte Verpflegung am Arbeitsplatz eine attraktive Lösung sein. Sie erleichtert Mitarbeitern den Zugang zu Mahlzeiten und ermöglicht dem Unternehmen, einen steuerlich begünstigten Benefit anzubieten.

Fazit: Essenszuschuss als attraktiver Mitarbeiter-Benefit

Ob digitale Essensgutscheine oder eine direkte Verpflegung am Arbeitsplatz: Steuerlich begünstigte Verpflegungsleistungen unterstützen Mitarbeiter im Arbeitsalltag und schaffen gleichzeitig einen spürbaren zusätzlichen Benefit.

Besonders für Unternehmen ohne eigene Kantine bieten moderne Automatenlösungen eine flexible Möglichkeit, Getränke, Snacks und warme Mahlzeiten direkt am Arbeitsplatz bereitzustellen – abgestimmt auf den jeweiligen Standort, die Mitarbeiter und die Arbeitszeiten.

Sie suchen eine passende Verpflegungslösung für Ihr Unternehmen? Wir beraten Sie gerne persönlich und entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Konzept für Ihren Betrieb.

Stand: August 2026
Quellen:
Bundesministerium für Finanzen: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerveranlagung/allgemeines-zur-lohn-und-einkommenssteuer/steuerfreie-leistungen-des-arbeitgebers.html

Wirtschaftskammer Österreich: https://www.wko.at/lohnverrechnung/freie-oder-verbilligte-mahlzeiten

Österreichische Lohnsteuerrichtlinien: https://findok.bmf.gv.at/findok/volltext(suche:Standardsuche)?segmentId=0465e415-0bc3-42e6-958b-393183d55aed&utm

Logo von Genussautomaten: Eine stilisierte Illustration eines Verpflegungsautomaten für Wien und Niederösterreich

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